Fragen zum Ablauf

Was benötigen Sie?
Um eine logopädische Therapie in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie bzw. Ihr Angehöriger eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Sollte Ihnen diese Verordnung nicht vorliegen, können Sie eine Therapie auch auf private Rechnung erhalten.

Wer kann einen Behandlungsbedarf feststellen?
Kinderärzte, Hausärzte, HNO Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte und Neurologen stellen den Behandlungsbedarf fest und verordnen dann eine logopädische Therapie.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine logopädische Behandlungseinheit umfasst in der Regel 45 Min. Je nach verordneter Frequenz findet die Behandlung ein oder zweimal (bei intensiven Therapien auch drei bis fünf mal) in der Woche statt.
Zu Beginn der Behandlung erstelle ich aufgrund der durchgeführten Befunderhebung einen individuellen Therapieplan für die weiteren Behandlungsschritte.

Was müssen Sie beachten?
Ihre Verordnung muss nach Vorgabe der Krankenkassen 14 Tage nach ihrem Ausstellungsdatum begonnen werden. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit. Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent pro Rezept.

Um einen Termin für Ihre logopädische Behandlung zu vereinbaren, melden Sie sich gerne telefonisch bei mir oder auch per E-Mail.

Parkmöglichkeiten direkt in der Nähe der Praxis finden Sie auf dem “Parkplatz am Dom” (außer dienstags und donnerstags vormittag; dann findet dort der Markt statt) oder auf dem “Parkplatz am großen Teich”.

Adresse:
Helen Buchweitz
Praxis für Logopädie und Stimmgesundheit

Am Seel 2
59494 Soest

Telefon: 02921-344 6226
Telefax: 02921-96 94 666
E-Mail: info@logopaedie-soest.de

Mitglied des DBL (Deutscher Berufsverband für Logopädie e.V.)